Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Stuhr

Wohngeld Beantragen in Stuhr

Sie möchten in Stuhr Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Stuhr ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Stuhr Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Stuhr
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Deutschland

Telefon:

0421/5695-517

Fax:

0421/5695-550

Email:

A.Leder@Stuhr.de

Webseite:

Stuhr.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Stuhr - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Stuhr

Stuhr - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Stuhr Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Stuhr beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Stuhr selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Stuhr kann entweder per Telefon (0421/5695-517) oder per E-Mail (A.Leder@Stuhr.de) kontaktiert werden. Webseite: Stuhr.de



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