Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Osterholz-Scharmbeck - Landkreis

Wohngeld Beantragen in Osterholz-Scharmbeck - Landkreis

Sie möchten in Osterholz-Scharmbeck - Landkreis Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Osterholz-Scharmbeck - Landkreis ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landkreis Osterholz - Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Landkreis Osterholz - Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Deutschland

Telefon:

04791 9300

Fax:

04791 930358

Email:

info@landkreis-osterholz.de

Webseite:

landkreis-osterholz.de

Wohngeldstelle - Landkreis Osterholz - Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Osterholz-Scharmbeck - Landkreis

Osterholz-Scharmbeck - Landkreis - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Osterholz-Scharmbeck - Landkreis Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Landkreis Osterholz - Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Osterholz-Scharmbeck - Landkreis selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Landkreis Osterholz - Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck kann entweder per Telefon (04791 9300) oder per E-Mail (info@landkreis-osterholz.de) kontaktiert werden. Webseite: landkreis-osterholz.de



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