Wohngeld Beantragen in Osterholz-Scharmbeck - Landkreis |
Sie möchten in Osterholz-Scharmbeck - Landkreis Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Osterholz-Scharmbeck - Landkreis ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landkreis Osterholz - Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Bundesland Niedersachsen Anschrift: Landkreis Osterholz - Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 9300 Fax: 04791 930358 Email: info@landkreis-osterholz.de Webseite: landkreis-osterholz.de Wohngeldstelle - Landkreis Osterholz - Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck - Niedersachsen Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Folgende Personen können Wohngeld beantragen: - Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers Höhe Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete. Öffnungszeiten Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.
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