Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rosdorf

Wohngeld Beantragen in Rosdorf

Sie möchten in Rosdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rosdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Rosdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Rosdorf
Lange Straße 12
37124 Rosdorf
Deutschland

Telefon:

0551 78901-19

Fax:

0551 78 90 155

Email:

gemeinde@rosdorf.de

Webseite:

rosdorf.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Rosdorf - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rosdorf

Rosdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rosdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Rosdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rosdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Rosdorf kann entweder per Telefon (0551 78901-19) oder per E-Mail (gemeinde@rosdorf.de) kontaktiert werden. Webseite: rosdorf.de



Andere Dienstleistungen