Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Fürstenau

Wohngeld Beantragen in Fürstenau

Sie möchten in Fürstenau Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Fürstenau ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Fürstenau Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Fürstenau
Schloßplatz 1
49584 Fürstenau
Deutschland

Telefon:

05901/9320-0

Fax:

05901/9320-12

Email:

info@fuerstenau.de

Webseite:

fuerstenau.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Fürstenau - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Fürstenau

Fürstenau - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Fürstenau Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Fürstenau beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Fürstenau selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Fürstenau kann entweder per Telefon (05901/9320-0) oder per E-Mail (info@fuerstenau.de) kontaktiert werden. Webseite: fuerstenau.de



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