Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Bockhorn

Wohngeld Beantragen in Bockhorn

Sie möchten in Bockhorn Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Bockhorn ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Bockhorn Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Bockhorn
Am Markt 1
26345 Bockhorn
Deutschland

Telefon:

04453/70812

Fax:

04453/ 708-36

Email:

gemeinde@bockhorn.de

Webseite:

bockhorn.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Bockhorn - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Bockhorn

Bockhorn - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Bockhorn Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Bockhorn beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Bockhorn selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Bockhorn kann entweder per Telefon (04453/70812) oder per E-Mail (gemeinde@bockhorn.de) kontaktiert werden. Webseite: bockhorn.de



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