Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Klein Berßen

Wohngeld Beantragen in Klein Berßen

Sie möchten in Klein Berßen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Klein Berßen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindebüro in Klein Berßen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Gemeindebüro in Klein Berßen
Am Jugendheim 1
49777 Klein Berßen
Deutschland

Telefon:

05965/253

Fax:

05965/939698

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindebüro in Klein Berßen - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Klein Berßen

Klein Berßen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Klein Berßen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindebüro in Klein Berßen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Klein Berßen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindebüro in Klein Berßen kann entweder per Telefon (05965/253) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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