Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neubörger

Wohngeld Beantragen in Neubörger

Sie möchten in Neubörger Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neubörger ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindebüro in Neubörger Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Gemeindebüro in Neubörger
Kirchstr.
26892 Neubörger
Deutschland

Telefon:

04966 - 210

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindebüro in Neubörger - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neubörger

Neubörger - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neubörger Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindebüro in Neubörger beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neubörger selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindebüro in Neubörger kann entweder per Telefon (04966 - 210) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



Andere Dienstleistungen