Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Aurich

Wohngeld Beantragen in Aurich

Sie möchten in Aurich Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Aurich ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Aurich Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Aurich
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Deutschland

Telefon:

04941/12-3110

Fax:

04941-12-1150

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Aurich - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Aurich

Aurich - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Aurich Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Aurich beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Aurich selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Aurich kann entweder per Telefon (04941/12-3110) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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