Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Nordhorn

Wohngeld Beantragen in Nordhorn

Sie möchten in Nordhorn Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Nordhorn ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Nordhorn Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Nordhorn
Bahnhofstraße 24
48529 Nordhorn
Deutschland

Telefon:

05921/ 878-246

Fax:

Email:

info@nordhorn.de

Webseite:

nordhorn.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Nordhorn - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Nordhorn

Nordhorn - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Nordhorn Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Nordhorn beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Nordhorn selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Nordhorn kann entweder per Telefon (05921/ 878-246) oder per E-Mail (info@nordhorn.de) kontaktiert werden. Webseite: nordhorn.de



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