Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neuenhaus

Wohngeld Beantragen in Neuenhaus

Sie möchten in Neuenhaus Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neuenhaus ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Neuenhaus Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Neuenhaus
Veldhausener Straße
49828 Neuenhaus
Deutschland

Telefon:

05941-911-240

Fax:

05941-911-260

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Neuenhaus - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neuenhaus

Neuenhaus - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neuenhaus Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Neuenhaus beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neuenhaus selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Neuenhaus kann entweder per Telefon (05941-911-240) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



Andere Dienstleistungen