Wohngeld Beantragen in Dortmund (Hörde) |
Sie möchten in Dortmund (Hörde) Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Dortmund (Hörde) ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bezirksverwaltung Hörde Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Bundesland Nordrhein-Westfalen Anschrift: Bezirksverwaltung Hörde Telefon: 0231-5024468 Fax: 0231-5024419 Email: bvst-hoerde@dortmund.de Webseite: dortmund.de Wohngeldstelle - Bezirksverwaltung Hörde - Nordrhein-Westfalen Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Folgende Personen können Wohngeld beantragen: - Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers Höhe Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete. Öffnungszeiten Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.
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