Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Gelsenkirchen (Vorburg Schloss Horst)

Wohngeld Beantragen in Gelsenkirchen (Vorburg Schloss Horst)

Sie möchten in Gelsenkirchen (Vorburg Schloss Horst) Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Gelsenkirchen (Vorburg Schloss Horst) ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst
Turfstraße 21
45899 Gelsenkirchen
Deutschland

Telefon:

(0209/ 169-2100

Fax:

(0209/ 169-6210

Email:

buergercenter@gelsenkirchen.de

Webseite:

gelsenkirchen.de

Wohngeldstelle - BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Gelsenkirchen (Vorburg Schloss Horst)

Gelsenkirchen (Vorburg Schloss Horst) - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Gelsenkirchen (Vorburg Schloss Horst) Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Gelsenkirchen (Vorburg Schloss Horst) selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst kann entweder per Telefon ((0209/ 169-2100) oder per E-Mail (buergercenter@gelsenkirchen.de) kontaktiert werden. Webseite: gelsenkirchen.de



Andere Dienstleistungen