Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Scheer

Wohngeld Beantragen in Scheer

Sie möchten in Scheer Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Scheer ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Scheer Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Scheer
Hauptstraße 1
72516 Scheer
Deutschland

Telefon:

07572/76 16-0

Fax:

07572/76 16-52

Email:

juergen_wild@yahoo.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Scheer - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Scheer

Scheer - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Scheer Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Scheer beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Scheer selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Scheer kann entweder per Telefon (07572/76 16-0) oder per E-Mail (juergen_wild@yahoo.de) kontaktiert werden. Webseite:



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