Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Wenden

Wohngeld Beantragen in Wenden

Sie möchten in Wenden Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Wenden ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Wenden Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Wenden
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Deutschland

Telefon:

0 27 62/ 40 60

Fax:

0 27 62/ 16 67

Email:

Rathaus@Wenden.de

Webseite:

Wenden.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Wenden - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Wenden

Wenden - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Wenden Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Wenden beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Wenden selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Wenden kann entweder per Telefon (0 27 62/ 40 60) oder per E-Mail (Rathaus@Wenden.de) kontaktiert werden. Webseite: Wenden.de



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