Wohngeld Beantragen in Neunkirchen-Seelscheid (Bürgeramt) |
Sie möchten in Neunkirchen-Seelscheid (Bürgeramt) Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neunkirchen-Seelscheid (Bürgeramt) ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Neunkirchen-Seelscheid Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Bundesland Nordrhein-Westfalen Anschrift: Bürgeramt in Neunkirchen-Seelscheid Telefon: 0 22 47 / 303-0 Fax: 0 22 47 / 303-114 Email: ema@neunkirchen-seelscheid.de Webseite: neunkirchen-seelscheid.de Wohngeldstelle - Bürgeramt in Neunkirchen-Seelscheid - Nordrhein-Westfalen Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Folgende Personen können Wohngeld beantragen: - Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers Höhe Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete. Öffnungszeiten Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.
|