Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Borken

Wohngeld Beantragen in Borken

Sie möchten in Borken Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Borken ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Borken Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Borken
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Deutschland

Telefon:

02861/939-0

Fax:

0 28 61/939-253

Email:

stadtpost@borken.de

Webseite:

borken.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Borken - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Borken

Borken - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Borken Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Borken beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Borken selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Borken kann entweder per Telefon (02861/939-0) oder per E-Mail (stadtpost@borken.de) kontaktiert werden. Webseite: borken.de



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