Wohngeld Beantragen in Schloß Holte-Stukenbrock |
Sie möchten in Schloß Holte-Stukenbrock Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schloß Holte-Stukenbrock ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Schloß Holte-Stukenbrock Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Bundesland Nordrhein-Westfalen Anschrift: Bürgeramt in Schloß Holte-Stukenbrock Telefon: 05207 / 8905-351 Fax: 05207 / 8905-541 Email: schlossholte-stukenbrock@gt-net.de Webseite: Wohngeldstelle - Bürgeramt in Schloß Holte-Stukenbrock - Nordrhein-Westfalen Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Folgende Personen können Wohngeld beantragen: - Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers Höhe Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete. Öffnungszeiten Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.
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