Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Tecklenburg

Wohngeld Beantragen in Tecklenburg

Sie möchten in Tecklenburg Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Tecklenburg ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Tecklenburg Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Tecklenburg
Zum Kahlen Berg 2
49545 Tecklenburg
Deutschland

Telefon:

0 54 82 / 73-0

Fax:

0 54 82 / 73-57

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Tecklenburg - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Tecklenburg

Tecklenburg - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Tecklenburg Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Tecklenburg beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Tecklenburg selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Tecklenburg kann entweder per Telefon (0 54 82 / 73-0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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