Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Elsdorf

Wohngeld Beantragen in Elsdorf

Sie möchten in Elsdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Elsdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Elsdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Elsdorf
Gladbacher Str. 111
50189 Elsdorf
Deutschland

Telefon:

02274 709-102

Fax:

02274 709-121

Email:

aberrendorf@elsdorf.de

Webseite:

elsdorf.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Elsdorf - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Elsdorf

Elsdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Elsdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Elsdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Elsdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Elsdorf kann entweder per Telefon (02274 709-102) oder per E-Mail (aberrendorf@elsdorf.de) kontaktiert werden. Webseite: elsdorf.de



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