Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Titz

Wohngeld Beantragen in Titz

Sie möchten in Titz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Titz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Titz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Titz
Landstraße 4
52445 Titz
Deutschland

Telefon:

02463/65933

Fax:

02463/5889

Email:

info@gemeinde-titz.de

Webseite:

gemeinde-titz.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Titz - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Titz

Titz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Titz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Titz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Titz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Titz kann entweder per Telefon (02463/65933) oder per E-Mail (info@gemeinde-titz.de) kontaktiert werden. Webseite: gemeinde-titz.de



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