Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Uedem

Wohngeld Beantragen in Uedem

Sie möchten in Uedem Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Uedem ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Uedem Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Uedem
Mosterstraße 2
47589 Uedem
Deutschland

Telefon:

02825/ 88-0

Fax:

02825/ 8845

Email:

rathaus@uedem.de

Webseite:

uedem.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Uedem - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Uedem

Uedem - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Uedem Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Uedem beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Uedem selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Uedem kann entweder per Telefon (02825/ 88-0) oder per E-Mail (rathaus@uedem.de) kontaktiert werden. Webseite: uedem.de



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