Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Eppelborn

Wohngeld Beantragen in Eppelborn

Sie möchten in Eppelborn Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Eppelborn ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Eppelborn Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Saarland

Anschrift:

Bürgerbüro in Eppelborn
Rathausstr. 27
66571 Eppelborn
Deutschland

Telefon:

06881/969-110

Fax:

06881 / 969 111

Email:

buergeramt@eppelborn.de

Webseite:

eppelborn.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Eppelborn - Saarland

Wohngeld ist ein von dem Land Saarland und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Eppelborn

Eppelborn - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Eppelborn Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Eppelborn beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Eppelborn selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Eppelborn kann entweder per Telefon (06881/969-110) oder per E-Mail (buergeramt@eppelborn.de) kontaktiert werden. Webseite: eppelborn.de



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