Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Ottweiler

Wohngeld Beantragen in Ottweiler

Sie möchten in Ottweiler Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Ottweiler ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landkreis Neunkirchen - Bürgeramt in Ottweiler Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Saarland

Anschrift:

Landkreis Neunkirchen - Bürgeramt in Ottweiler
Wilhelm-Heinrich-Straße 36
66564 Ottweiler
Deutschland

Telefon:

06824/906-0

Fax:

(0)6824 906-1288

Email:

info(at)landkreis-neunkirchen.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Landkreis Neunkirchen - Bürgeramt in Ottweiler - Saarland

Wohngeld ist ein von dem Land Saarland und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Ottweiler

Ottweiler - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Ottweiler Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Landkreis Neunkirchen - Bürgeramt in Ottweiler beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Ottweiler selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Landkreis Neunkirchen - Bürgeramt in Ottweiler kann entweder per Telefon (06824/906-0) oder per E-Mail (info(at)landkreis-neunkirchen.de) kontaktiert werden. Webseite:



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