Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Ensdorf

Wohngeld Beantragen in Ensdorf

Sie möchten in Ensdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Ensdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Ensdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Saarland

Anschrift:

Bürgerbüro in Ensdorf
Provinzialstr. 101a
66806 Ensdorf
Deutschland

Telefon:

06831-5040

Fax:

06831-504167

Email:

info@gemeinde-ensdorf.de

Webseite:

gemeinde-ensdorf.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Ensdorf - Saarland

Wohngeld ist ein von dem Land Saarland und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Ensdorf

Ensdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Ensdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Ensdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Ensdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Ensdorf kann entweder per Telefon (06831-5040) oder per E-Mail (info@gemeinde-ensdorf.de) kontaktiert werden. Webseite: gemeinde-ensdorf.de



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