Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Freisen

Wohngeld Beantragen in Freisen

Sie möchten in Freisen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Freisen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Freisen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Saarland

Anschrift:

Bürgerbüro in Freisen
Schulstr. 60
66629 Freisen
Deutschland

Telefon:

06855 / 97

Fax:

Email:

Webseite:

freisen.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Freisen - Saarland

Wohngeld ist ein von dem Land Saarland und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Freisen

Freisen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Freisen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Freisen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Freisen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Freisen kann entweder per Telefon (06855 / 97) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite: freisen.de



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