Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Großrosseln

Wohngeld Beantragen in Großrosseln

Sie möchten in Großrosseln Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Großrosseln ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Großrosseln Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Saarland

Anschrift:

Bürgerbüro in Großrosseln
Klosterplatz 2 - 3
66352 Großrosseln
Deutschland

Telefon:

06898/449102

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Großrosseln - Saarland

Wohngeld ist ein von dem Land Saarland und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Großrosseln

Großrosseln - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Großrosseln Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Großrosseln beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Großrosseln selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Großrosseln kann entweder per Telefon (06898/449102) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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