Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Gersheim

Wohngeld Beantragen in Gersheim

Sie möchten in Gersheim Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Gersheim ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Gersheim Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Saarland

Anschrift:

Bürgerbüro in Gersheim
Bliesstr. 19 a
66453 Gersheim
Deutschland

Telefon:

06843/801 - 33

Fax:

06843/801-38

Email:

sbaldauf@gersheim.de

Webseite:

gersheim.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Gersheim - Saarland

Wohngeld ist ein von dem Land Saarland und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Gersheim

Gersheim - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Gersheim Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Gersheim beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Gersheim selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Gersheim kann entweder per Telefon (06843/801 - 33) oder per E-Mail (sbaldauf@gersheim.de) kontaktiert werden. Webseite: gersheim.de



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