![]() |
Wohngeld Beantragen in Neukirchen / Pleiße |
![]() |
Sie möchten in Neukirchen / Pleiße Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neukirchen / Pleiße ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohnermeldeamt in Neukirchen / Pleiße Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Bundesland Sachsen Anschrift: Einwohnermeldeamt in Neukirchen / Pleiße Telefon: 03762 / 952417 Fax: 03762 / 952424 Email: gemeinde@neukirchen-pleisse.de Webseite: neukirchen-pleisse.de Wohngeldstelle - Einwohnermeldeamt in Neukirchen / Pleiße - Sachsen Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Folgende Personen können Wohngeld beantragen: - Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers Höhe Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete. Öffnungszeiten Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.
|