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Wohngeld Beantragen in Doberschau-Gaußig |
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Sie möchten in Doberschau-Gaußig Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Doberschau-Gaußig ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Meldeamt in Doberschau-Gaußig Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Bundesland Sachsen Anschrift: Meldeamt in Doberschau-Gaußig Telefon: 035930 / 50230 Fax: 035930 / 50914 Email: pradler@doberschau-gaussig.de Webseite: doberschau-gaussig.de Wohngeldstelle - Meldeamt in Doberschau-Gaußig - Sachsen Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Folgende Personen können Wohngeld beantragen: - Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers Höhe Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete. Öffnungszeiten Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.
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