Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rodewisch

Wohngeld Beantragen in Rodewisch

Sie möchten in Rodewisch Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rodewisch ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohnermeldeamt in Rodewisch Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Rodewisch
Wernesgrüner Str. 32
08228 Rodewisch
Deutschland

Telefon:

03744-368125

Fax:

03744 / 34245

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Einwohnermeldeamt in Rodewisch - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rodewisch

Rodewisch - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rodewisch Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Einwohnermeldeamt in Rodewisch beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rodewisch selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Einwohnermeldeamt in Rodewisch kann entweder per Telefon (03744-368125) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



Andere Dienstleistungen