Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Eckernförde

Wohngeld Beantragen in Eckernförde

Sie möchten in Eckernförde Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Eckernförde ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim BürgerBüro in Eckernförde Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

BürgerBüro in Eckernförde
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde
Deutschland

Telefon:

04351-710-300

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - BürgerBüro in Eckernförde - Schleswig-Holstein

Wohngeld ist ein von dem Land Schleswig-Holstein und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Eckernförde

Eckernförde - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Eckernförde Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim BürgerBüro in Eckernförde beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Eckernförde selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

BürgerBüro in Eckernförde kann entweder per Telefon (04351-710-300) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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