Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kiel

Wohngeld Beantragen in Kiel

Sie möchten in Kiel Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kiel ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Kiel Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Bürgeramt in Kiel
Fleethörn 9
24103 Kiel
Deutschland

Telefon:

0431-901900

Fax:

0431-90162716

Email:

Abteilung10.6@kiel.de

Webseite:

kiel.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Kiel - Schleswig-Holstein

Wohngeld ist ein von dem Land Schleswig-Holstein und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kiel

Kiel - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kiel Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Kiel beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kiel selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Kiel kann entweder per Telefon (0431-901900) oder per E-Mail (Abteilung10.6@kiel.de) kontaktiert werden. Webseite: kiel.de



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