Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Busdorf

Wohngeld Beantragen in Busdorf

Sie möchten in Busdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Busdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Busdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Bürgerbüro in Busdorf
Rendsburger Str. 54c
24866 Busdorf
Deutschland

Telefon:

04621/389-25

Fax:

04621/38935

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Busdorf - Schleswig-Holstein

Wohngeld ist ein von dem Land Schleswig-Holstein und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Busdorf

Busdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Busdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Busdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Busdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Busdorf kann entweder per Telefon (04621/389-25) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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