Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Plön

Wohngeld Beantragen in Plön

Sie möchten in Plön Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Plön ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Kreis Plön - Bürgeramt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Kreis Plön - Bürgeramt
Hamburger Str. 17 - 18
24306 Plön
Deutschland

Telefon:

04522/743-0

Fax:

04522/743-492

Email:

ARGE-Ploen@arge-sgb2.de

Webseite:

arge-sgb2.de

Wohngeldstelle - Kreis Plön - Bürgeramt - Schleswig-Holstein

Wohngeld ist ein von dem Land Schleswig-Holstein und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Plön

Plön - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Plön Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Kreis Plön - Bürgeramt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Plön selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Kreis Plön - Bürgeramt kann entweder per Telefon (04522/743-0) oder per E-Mail (ARGE-Ploen@arge-sgb2.de) kontaktiert werden. Webseite: arge-sgb2.de



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