Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Glückstadt

Wohngeld Beantragen in Glückstadt

Sie möchten in Glückstadt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Glückstadt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohnermeldeamt in Glückstadt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Glückstadt
Am Markt 4
25348 Glückstadt
Deutschland

Telefon:

04124 930 300

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Einwohnermeldeamt in Glückstadt - Schleswig-Holstein

Wohngeld ist ein von dem Land Schleswig-Holstein und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Glückstadt

Glückstadt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Glückstadt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Einwohnermeldeamt in Glückstadt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Glückstadt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Einwohnermeldeamt in Glückstadt kann entweder per Telefon (04124 930 300) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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