Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Steinbergkirche

Wohngeld Beantragen in Steinbergkirche

Sie möchten in Steinbergkirche Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Steinbergkirche ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Steinbergkirche Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Bürgerbüro in Steinbergkirche
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
Deutschland

Telefon:

04632 849193

Fax:

04632 849130

Email:

einwohnermeldeamt@amt-geltingerbucht.de

Webseite:

amt-geltingerbucht.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Steinbergkirche - Schleswig-Holstein

Wohngeld ist ein von dem Land Schleswig-Holstein und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Steinbergkirche

Steinbergkirche - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Steinbergkirche Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Steinbergkirche beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Steinbergkirche selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Steinbergkirche kann entweder per Telefon (04632 849193) oder per E-Mail (einwohnermeldeamt@amt-geltingerbucht.de) kontaktiert werden. Webseite: amt-geltingerbucht.de



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