Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Nusse

Wohngeld Beantragen in Nusse

Sie möchten in Nusse Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Nusse ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Nusse Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Bürgerbüro in Nusse
Kurzenlandskoppel 4
23896 Nusse
Deutschland

Telefon:

04543-800213

Fax:

04543-8002-49

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Nusse - Schleswig-Holstein

Wohngeld ist ein von dem Land Schleswig-Holstein und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Nusse

Nusse - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Nusse Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Nusse beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Nusse selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Nusse kann entweder per Telefon (04543-800213) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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