Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Lauchringen

Wohngeld Beantragen in Lauchringen

Sie möchten in Lauchringen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Lauchringen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Lauchringen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Lauchringen
Hohrainstraße 59
79787 Lauchringen
Deutschland

Telefon:

077 41 - 60 95 - 0

Fax:

077 41 - 60 95 - 43

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Lauchringen - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Lauchringen

Lauchringen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Lauchringen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Lauchringen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Lauchringen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Lauchringen kann entweder per Telefon (077 41 - 60 95 - 0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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