Wohnsitz Anmelden in VierkirchenBürgerbüro in Vierkirchen |
Sie möchten in Vierkirchen beim Bürgerbüro in Vierkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Vierkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Vierkirchen anmelden.
Bundesland Bayern Anschrift: Bürgerbüro in Vierkirchen Telefon: 08139 / 9314 - 0 Fax: 08139 / 93 14 - 50 Email: info@vierkirchen.bayern.de Webseite: bayern.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Vierkirchen umgezogen? Sie sind nach Vierkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Vierkirchen anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Vierkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgerbüro in Vierkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Vierkirchen erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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