Wohnsitz Anmelden in Sachsen b.AnsbachBürgeramt in Sachsen b.Ansbach |
Sie möchten in Sachsen b.Ansbach beim Bürgeramt in Sachsen b.Ansbach Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Sachsen b.Ansbach gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Sachsen b.Ansbach anmelden.
Bundesland Bayern Anschrift: Bürgeramt in Sachsen b.Ansbach Telefon: 0 98 27 / 92 20 - 0 Fax: 0 98 27 / 92 20 - 20 Email: gemeinde@sachsen-b-ansbach.de Webseite: sachsen-b-ansbach.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Sachsen b.Ansbach umgezogen? Sie sind nach Sachsen b.Ansbach umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Sachsen b.Ansbach anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Sachsen b.Ansbach ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Sachsen b.Ansbach muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Sachsen b.Ansbach erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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