Wohnsitz Anmelden in Neumarkt-Sankt VeitBürgerbüro in Neumarkt-Sankt Veit |
Sie möchten in Neumarkt-Sankt Veit beim Bürgerbüro in Neumarkt-Sankt Veit Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Neumarkt-Sankt Veit gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Neumarkt-Sankt Veit anmelden.
Bundesland Bayern Anschrift: Bürgerbüro in Neumarkt-Sankt Veit Telefon: 08639 9888-33 Fax: 08639 9888-633 Email: info@vgnsv.de Webseite: vgnsv.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Neumarkt-Sankt Veit umgezogen? Sie sind nach Neumarkt-Sankt Veit umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Neumarkt-Sankt Veit anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Neumarkt-Sankt Veit ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgerbüro in Neumarkt-Sankt Veit muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Neumarkt-Sankt Veit erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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