Wohnsitz Anmelden in Rott am InnBürgerbüro in Rott am Inn |
Sie möchten in Rott am Inn beim Bürgerbüro in Rott am Inn Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Rott am Inn gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Rott am Inn anmelden.
Bundesland Bayern Anschrift: Bürgerbüro in Rott am Inn Telefon: 08039 9068-14 Fax: 08039 906855-14 Email: info@rottinn.de Webseite: rottinn.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Rott am Inn umgezogen? Sie sind nach Rott am Inn umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Rott am Inn anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Rott am Inn ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgerbüro in Rott am Inn muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Rott am Inn erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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