Wohnsitz Anmelden in SchillingsfürstBürgeramt in Schillingsfürst |
Sie möchten in Schillingsfürst beim Bürgeramt in Schillingsfürst Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Schillingsfürst gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Schillingsfürst anmelden.
Bundesland Bayern Anschrift: Bürgeramt in Schillingsfürst Telefon: 0 98 68 / 98 62 - 12 Fax: 0 98 68 / 98 62 -33 Email: poststelle@vgsch.de Webseite: vgsch.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Schillingsfürst umgezogen? Sie sind nach Schillingsfürst umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Schillingsfürst anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Schillingsfürst ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Schillingsfürst muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Schillingsfürst erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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