Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Pfarrkirchen

Bürgerbüro in Pfarrkirchen

Wohnsitz Anmelden in Pfarrkirchen

Sie möchten in Pfarrkirchen beim Bürgerbüro in Pfarrkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Pfarrkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Pfarrkirchen anmelden.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Pfarrkirchen
Ringstraße 29
84347 Pfarrkirchen
Deutschland

Telefon:

08561 / 3 06 - 32

Fax:

08561 / 3 06 - 34

Email:

info@pfarrkirchen.de

Webseite:

pfarrkirchen.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Pfarrkirchen umgezogen?

Sie sind nach Pfarrkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Pfarrkirchen anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Pfarrkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgerbüro in Pfarrkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Pfarrkirchen erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Pfarrkirchen - Weitere informationen

Bürgerbüro in Pfarrkirchen kann entweder per Telefon 08561 / 3 06 - 32 oder per E-Mail info@pfarrkirchen.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: pfarrkirchen.de



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