Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Pfarrkirchen

Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen

Wohnsitz Anmelden in Pfarrkirchen

Sie möchten in Pfarrkirchen beim Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Pfarrkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen anmelden.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen
Ringstraße 4-7
84347 Pfarrkirchen
Deutschland

Telefon:

08561/20-300

Fax:

Email:

landratsamt@rottal-inn.de

Webseite:

rottal-inn.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Pfarrkirchen umgezogen?

Sie sind nach Pfarrkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Pfarrkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Pfarrkirchen erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Pfarrkirchen - Weitere informationen

Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen kann entweder per Telefon 08561/20-300 oder per E-Mail landratsamt@rottal-inn.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: rottal-inn.de



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