Wohnsitz Anmelden in PfarrkirchenLandratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen |
Sie möchten in Pfarrkirchen beim Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Pfarrkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen anmelden.
Bundesland Bayern Anschrift: Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen Telefon: 08561/20-300 Fax: Email: landratsamt@rottal-inn.de Webseite: rottal-inn.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Pfarrkirchen umgezogen? Sie sind nach Pfarrkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Pfarrkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Pfarrkirchen erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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