Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Hallerndorf

Bürgerbüro in Hallerndorf

Wohnsitz Anmelden in Hallerndorf

Sie möchten in Hallerndorf beim Bürgerbüro in Hallerndorf Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Hallerndorf gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Hallerndorf anmelden.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Hallerndorf
Von-Seckendorf-Str. 10
91352 Hallerndorf
Deutschland

Telefon:

09545- 44 39 - 113

Fax:

09545- 44 39 - 1 99

Email:

gemeinde@hallerndorf.de

Webseite:

hallerndorf.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Hallerndorf umgezogen?

Sie sind nach Hallerndorf umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Hallerndorf anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Hallerndorf ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgerbüro in Hallerndorf muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Hallerndorf erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Hallerndorf - Weitere informationen

Bürgerbüro in Hallerndorf kann entweder per Telefon 09545- 44 39 - 113 oder per E-Mail gemeinde@hallerndorf.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: hallerndorf.de



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