Wohnsitz Anmelden in StephanskirchenBürgerbüro in Stephanskirchen |
Sie möchten in Stephanskirchen beim Bürgerbüro in Stephanskirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Stephanskirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Stephanskirchen anmelden.
Bundesland Bayern Anschrift: Bürgerbüro in Stephanskirchen Telefon: 08031 / 7223-0 Fax: 08031 / 7223-20 Email: poststelle@stephanskirchen.de Webseite: stephanskirchen.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Stephanskirchen umgezogen? Sie sind nach Stephanskirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Stephanskirchen anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Stephanskirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgerbüro in Stephanskirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Stephanskirchen erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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