Wohnsitz Anmelden in Garmisch-PartenkirchenLandratsamt Garmisch-Partenkirchen - Bürgeramt |
Sie möchten in Garmisch-Partenkirchen beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Bürgeramt Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Garmisch-Partenkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Bürgeramt anmelden.
Bundesland Bayern Anschrift: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Bürgeramt Telefon: 08821 / 751-1 Fax: 08821 / 751-380 Email: mail@LRA-GAP.de Webseite: LRA-GAP.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Garmisch-Partenkirchen umgezogen? Sie sind nach Garmisch-Partenkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Bürgeramt anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Garmisch-Partenkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Bürgeramt muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Garmisch-Partenkirchen erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
|