Wohnsitz Anmelden in Schönwalde-GlienBürgeramt in Schönwalde-Glien |
Sie möchten in Schönwalde-Glien beim Bürgeramt in Schönwalde-Glien Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Schönwalde-Glien gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Schönwalde-Glien anmelden.
Bundesland Brandenburg Anschrift: Bürgeramt in Schönwalde-Glien Telefon: 03322-248410 Fax: 03322-248440 Email: hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de Webseite: gemeinde-schoenwalde-glien.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Schönwalde-Glien umgezogen? Sie sind nach Schönwalde-Glien umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Schönwalde-Glien anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Schönwalde-Glien ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Schönwalde-Glien muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Schönwalde-Glien erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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