Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Oberkrämer

Einwohnermeldebehörde in Oberkrämer

Wohnsitz Anmelden in Oberkrämer

Sie möchten in Oberkrämer beim Einwohnermeldebehörde in Oberkrämer Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Oberkrämer gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldebehörde in Oberkrämer anmelden.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Einwohnermeldebehörde in Oberkrämer
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Deutschland

Telefon:

03304-3932-12

Fax:

Email:

meldebehoerde@oberkraemer.de

Webseite:

oberkraemer.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Oberkrämer umgezogen?

Sie sind nach Oberkrämer umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldebehörde in Oberkrämer anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Oberkrämer ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Einwohnermeldebehörde in Oberkrämer muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Oberkrämer erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Oberkrämer - Weitere informationen

Einwohnermeldebehörde in Oberkrämer kann entweder per Telefon 03304-3932-12 oder per E-Mail meldebehoerde@oberkraemer.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: oberkraemer.de



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